(die Hervorhebungen sind aus den Originaltexten übernommen worden)
Souveränität der Familie
"Es muss jede Anstrengung unternommen werden, damit sie [die Familie] als anfängliche Gesellschaft und in gewissem Sinn als "souverän" anerkannt wird! Ihre "Souveränität" ist für das Wohl der Gesellschaft unerlässlich. Eine wahrhaft souveräne und geistig starke Nation besteht immer aus starken Familien, die sich ihrer Berufung und ihrer Sendung in der Geschichte bewusst sind. Die Familie steht im Zentrum aller dieser Probleme und Aufgaben: sie in eine untergeordnete und nebensächliche Rolle zu versetzen, sie aus der ihr in der Gesellschaft gebührenden Stellung auszuschließen, heißt, dem echten Wachstum des gesamten Sozialgefüges einen schweren Schaden zuzufügen." Papst Johannes Paul II: Brief an die Familien vom 2. Februar 1994, Kapitel 17. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 112, S. 48)
Vorrang der familiären Erziehung
"Die Kirche möchte vor allem durch die Familie erziehen, die dazu durch das Sakrament der Ehe befähigt ist, mit der "Standesgnade", die sie daraus erlangt, und mit dem spezifischen Charisma, das der gesamten Familiengemeinschaft zu eigen ist." Papst Johannes Paul II: Brief an die Familien vom 2. Februar 1994, Kapitel 16. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 112, S. 44)
"Die Eltern sind die ersten und hauptsächlichen Erzieher der eigenen Kinder und haben auch in diesem Bereich grundlegende Zuständigkeit: sie sind Erzieher, weil sie Eltern sind. Sie teilen ihren Erziehungsauftrag mit anderen Personen und Institutionen wie der Kirche und dem Staat; dies muss jedoch immer in korrekter Anwendung des Prinzips der Subsidiarität geschehen." Papst Johannes Paul II: Brief an die Familien vom 2. Februar 1994, Kapitel 16. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 112, S. 43)
"Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen. Darum müssen sie als erste und vorrangige Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden.
a) Eltern haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen und dabei die kulturellen Traditionen ihrer Familie zu berücksichtigen, die Wohl und Würde des Kindes fördern; sie sollten auch die notwendige Hilfe und Unterstützung der Gesellschaft erhalten, um ihre Erziehungsaufgabe richtig zu erfüllen.
b) Eltern haben das Recht, Schulen und Hilfsmittel frei zu wählen, die notwendig sind, um die Kinder in Übereinstimmung mit ihrer Überzeugung zu erziehen. Staatliche Autoritäten müssen sicherstellen, dass die staatliche Unterstützungen so zugeteilt werden, dass die Eltern dieses Recht wirklich frei ausüben können, ohne ungerechtfertigte Lasten tragen zu müssen. Es dürfte nicht sein, dass die Eltern direkt oder indirekt Sonderlasten tragen müssen, die die Ausübung dieser Freiheit unmöglich machen oder in ungerechter Weise einschränken würden." Charta der Familienrechte, vom Heiligen Stuhl allen Personen, Institutionen und Autoritäten vorgelegt, die mit der Sendung der Familie in der heutigen Welt befasst sind. 22. Oktober 1983, Artikel 5. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 52, S. 9)
"Da die Eltern ihren Kindern das Leben schenkten, haben sie die überaus schwere Verpflichtung zur Kindererziehung. Daher müssen sie als die ersten und bevorzugten Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. Ihr Erziehungswirken ist so entscheidend, dass es dort, wo es fehlt, kaum zu ersetzen ist ... So ist die Familie die erste Schule der sozialen Tugenden, deren kein gesellschaftliches Gebilde entraten kann." Erklärung über die christliche Erziehung Gravissimum educationis, 3
"Das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung sind als wesentlich zu bezeichnen, da sie mit der Weitergabe menschlichen Lebens verbunden sind; als unabgeleitet und ursprünglich, verglichen mit der Erziehungsaufgabe anderer, aufgrund der Einzigartigkeit der Beziehung, die zwischen Eltern und Kindern besteht; als unersetzlich und unveräußerlich, weshalb sie anderen nicht völlig übertragen noch von anderen in Beschlag genommen werden können." Papst Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio an die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Kapitel 36 (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 33, S. 40)
"Die Familie ist die erste, aber nicht die einzige und ausschließliche Erziehungsgemeinschaft ... Das Recht der Eltern auf die freie Wahl einer Erziehung, die mit ihrem religiösen Glauben in Einklang steht, muss unbedingt gewährleistet sein." Papst Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio an die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Kapitel 40 (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 33, S. 44)
"Dabei dürfen all jene, denen in der Gesellschaft die Schulen anvertraut sind, niemals vergessen, dass die Eltern von Gott selbst als die ersten und hauptsächlichen Erzieher der Kinder bestellt sind und dass ihr Recht ganz und gar unveräußerlich ist." Papst Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio an die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Kapitel 40 (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 33, S. 45)
Wert der Familienarbeit
"Wenn von der Arbeit in Bezug auf die Familie gesprochen wird, ist es richtig, die Bedeutung und die Belastung der Arbeitstätigkeit der Frauen innerhalb der Kernfamilie hervorzuheben; sie müsste in höchstem Maße anerkannt und aufgewertet werden. Die "Mühen" der Frau, die, nachdem sie ein Kind zur Welt gebracht hat, dieses nährt und pflegt und sich besonders in den ersten Jahren um seine Erziehung kümmert, sind so groß, dass sie den Vergleich mit keiner Berufsarbeit zu fürchten brauchen. Das wird klar anerkannt und nicht weniger geltend gemacht als jedes andere mit der Arbeit verbundene Recht." Papst Johannes Paul II: Brief an die Familien vom 2. Februar 1994, Kapitel 17. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 112, S. 48)
"Der erzieherische Dienst der christlichen Eltern ist von solcher Größe und Würde, dass der heilige Thomas nicht zögert, ihn mit dem Amt des Priesters zu vergleichen: 'Einige vermitteln und schützen das geistige Leben durch ein Amt, das rein geistiger Natur ist: Es ist dies die Aufgabe des Weihesakraments; andere tun dies hinsichtlich des leiblichen und geistigen Lebens zugleich: und das geschieht durch das Ehesakrament, in welchem Mann und Frau sich verbinden, um Kinder zu zeugen und zur Gottesverehrung zu erziehen'." Papst Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio an die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Kapitel 38 (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 33, S. 43) Zitat aus Thomas vom Aquin, Summa contra Gentiles, IV, 58
(Materielle) Anerkennung und Unterstützung der Familienarbeit
"Die Mutterschaft und all das, was sie an Mühen mit sich bringt, muss auch eine ökonomische Anerkennung erhalten, die wenigstens der anderer Arbeiten entspricht, von denen die Erhaltung der Familie in einer derart heiklen Phase ihrer Existenz abhängt." Papst Johannes Paul II: Brief an die Familien vom 2. Februar 1994, Kapitel 17. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 112, S. 48)
„Die Kirche […] wünscht, dass der von der Mutter, ebenso wie der vom Vater im häuslichen Leben geleistete Dienst auch in Form einer finanziellen Anerkennung als Beitrag zum Gemeinwohl angesehen wird.“ Papst Johannes Paul II: Nachsynodales Apostolisches Schreiben ECCLESIA IN EUROPA vom 28. Juni 2003. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 161, S. 43)
" Dazu gehört neben einer heute oft fehlenden ideellen Wertschätzung der Erziehungsleistung von Eltern deren stärkere finanzielle Anerkennung, die Vätern und Müttern auch eine Verringerung der Erwerbstätigkeit erleichtert." Die deutschen Bischöfe: Ehe und Familie - in guter Gesellschaft. 17. Januar 1999. Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Nr. 61, S. 22
"Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bisher einseitig zu Lasten der Frauen ging, muss für Frauen und Männer gleichermaßen möglich sein. Das schließt eine vermehrte Beteiligung der Männer an der Haus- und Familienarbeit ein, verlangt aber auch besondere Bemühungen, die Familienarbeit in verstärktem Maße als gleichrangig neben der Erwerbsarbeit anzuerkennen." Kirchenamt der EKD/ Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland. Hannover/ Bonn 1997, Seite 82
"... ist für einen gerechten, anteiligen Ausgleich der wirtschaftlichen Belastungen zu sorgen, die Familien durch die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder in Kauf nehmen." Die deutschen Bischöfe: Ehe und Familie - in guter Gesellschaft. 17. Januar 1999. Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Nr. 61, S. 21
"Der Staat und die Kirche haben die Pflicht, den Familien alle möglichen Hilfen zu geben, damit sie ihre Erziehungsaufgaben in angemessener Weise wahrnehmen können. Dafür müssen beide jene Institutionen und Aktivitäten schaffen und fördern, die die Familien berechtigterweise fordern." Papst Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio an die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Kapitel 40 (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 33, S. 45)
"Eltern haben das Recht, Schulen und Hilfsmittel frei zu wählen, die notwendig sind, um die Kinder in Übereinstimmung mit ihrer Überzeugung zu erziehen. Staatliche Autoritäten müssen sicherstellen, dass die staatliche Unterstützungen so zugeteilt werden, dass die Eltern dieses Recht wirklich frei ausüben können, ohne ungerechtfertigte Lasten tragen zu müssen. Es dürfte nicht sein, dass die Eltern direkt oder indirekt Sonderlasten tragen müssen, die die Ausübung dieser Freiheit unmöglich machen oder in ungerechter Weise einschränken würden." Charta der Familienrechte, vom Heiligen Stuhl allen Personen, Institutionen und Autoritäten vorgelegt, die mit der Sendung der Familie in der heutigen Welt befasst sind. 22. Oktober 1983, Artikel 5. (Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 52, S. 9)
Echte Wahlmöglichkeit zwischen Familienarbeit und Erwerbsarbeit
"Häufig gibt es für Familien zur Sicherung des Familieneinkommens keine Alternative zur Erwerbstätigkeit von Vater und Mutter. Rahmenbedingungen haben jedoch sicherzustellen, dass für Familien eine echte Wahlmöglichkeit besteht. Dazu gehört neben einer heute oft fehlenden ideellen Wertschätzung der Erziehungsleistung von Eltern deren stärkere finanzielle Anerkennung, die Vätern und Müttern auch eine Verringerung der Erwerbstätigkeit erleichtert." Die deutschen Bischöfe: Ehe und Familie - in guter Gesellschaft. 17. Januar 1999. Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Nr. 61, S. 22
"Familie und Wirtschaftssystem sind wechselseitig aufeinander angewiesen, jedoch sind unter den gegenwärtigen Bedingungen die Familien einseitig zu Anpassungen an die Erfordernisse der Erwerbsarbeit gezwungen, die zu Lasten des Familienlebens und gemeinsamer Familienzeit gehen." Kirchenamt der EKD/ Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland. Hannover/ Bonn 1997, Seite 79
"[Es ist] wünschenswert, dass ein Elternteil um der Kinder willen in der Lage ist, auf eine Erwerbstätigkeit zumindest zeitweise zu verzichten, um Familien- und Erziehungsarbeit leisten zu können." Kirchenamt der EKD/ Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland. Hannover/ Bonn 1997, Seite 80