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Weltfamilientreffen in der eigenen Familie

 
In Kürze wird das Jahr der Familie Amoris Laetitia mit dem Weltfamilientreffen in Rom seinen Höhe- und zugleich Abschlusspunkt erfahren.

Da wir nicht alle in Rom als Hauptort des Treffens mit Papst Franziskus sein können, kann jede Diözese, jede Familie (z.B. als Ort einer Hauskirche) ein lokales Treffen für Familien und Gemeinschaft sein.

Als katholischer Verband regen wir an, im eigenen privaten familiären Bereich mitzuwirken und die Botschaft "Die Liebe zur Familie: eine Berufung und ein Weg zur Heiligkeit" auch zu Hause in der Familie einzubinden.

Gerne empfehlen wir Ihnen z. B. die Möglichkeit, sich während der 5 Tage des Welttreffens vom 22.-26. Juni 20222 Impulse geben zu lassen, die unter folgendem Link online bestellt werden können: Weltfamilientreffen bei uns zu Hause

Es ist die einfachste Art, an der Gemeinschaft der Familien spirituell teilzunehmen. Einige von uns haben sich bereits angemeldet.


In Verbundenheit zu diesem Familienthema für Sie und Ihre Kinder herzliche Grüße an Sie!

Jutta Nätebus
Geschäftsführerin FDK Bayern
01.06.2022



Das BVG-Urteil vom 25.05.2022

Mit dem höchstrichterlichen Urteil des BVG vom 25.05.2022, Beschluß vom 07.04.2022, erlangte der Familienbund der Katholiken die Bestätigung seiner Forderung, Familien in Deutschland nicht durch Benachteiligung oder Privilegierung in den gesellschaftlichen Strukturprinzipien zu verorten, sondern nach dem Prinzip der Gleichheit und Solidarität in der Gesellschaft zu stärken.


Deshalb wird das Urteil des Bundesverfassungsgericht nach jahrzehntelangem Verfahren in Kooperation mit dem DFV, dem Deutschen Familienverband, und den Hauptakteuren dreier Familien, als Teilerfolg in der Berücksichtigung des Kindererziehungsaufwandes, zumal in der staatlich geforderten Pflegeversicherung, gewertet.


"Mit dem Gebot der gleichen Beitragsbelastung innerhalb der Gruppe der Eltern mit unterschiedliche vielen Kindern werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern" im staatlichen Beitragssystem benachteiligt, "obgleich der wirtschaftliche Erziehungsmehraufwand mit wachsender Kinderzahl steigt" (BVG, PM Nr. 46/2022 v. 25.05.2022).

Hier wurden ebenso der Realaufwand wie auch die Opportunitätskosten in den Blick genommen. Nicht nur reale konsumentäre Mehraufwendungen einer Familie, sondern auch entgangene Erwerbs- und Versorgungs-Chancen (sog. Karriereknick) werden dem Gleichheitsgebot unterzogen.
So kommt der Gesetzgeber den Elternklagen sehr nach und erkennt, dass der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG die Beachtung der Belastungsgleichheit auf alle staatlich geforderten Abgaben bedingt (BVG, Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 7. April 2022, -1BvL 3/18 u.a.).
Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, das Urteil zeitnah umzusetzen und die generative Familienpolitik zu verstetigen.

Weiterführende Informationen lesen Sie auf der Homepage des Familienbund der Katholiken, Bundesverband.

Mit freundlichen Grüßen,
Jutta Nätebus
Geschäftsführerin FDK Bayern
01.06.2022