Der FDK in Bayern vertritt auf der Basis
der katholischen Soziallehre und der Festlegungen des Kirchenrechts
Familieninteressen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Schwerpunktmäßig setzt er sich dafür ein, dass die vielfältigen und
unverzichtbaren Leistungen der Familien auch finanziell honoriert
werden.
Eine der wesentlichen Ursachen für die unvollkommene politische
Förderung der Familien erkennt er darin, dass die heranwachsende
Generation der Kinder und Jugendlichen in Wahlen und Abstimmungen nicht repräsentiert ist – auch
nicht stellvertretend durch die Eltern.