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  • Der FDK in Bayern vertritt auf der Basis der katholischen Soziallehre und der Festlegungen des Kirchenrechts Familieninteressen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

  • Schwerpunktmäßig setzt er sich dafür ein, dass die vielfältigen und unverzichtbaren Leistungen der Familien auch finanziell honoriert werden.

  • Eine der wesentlichen Ursachen für die unvollkommene politische Förderung der Familien erkennt er darin, dass die heranwachsende Generation der Kinder und Jugendlichen in Wahlen und Abstimmungen nicht repräsentiert ist – auch nicht stellvertretend durch die Eltern.