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Wir betreiben Familienpolitik auf Basis der katholischen Soziallehre.

Dazu gehört es, für die Rechte der Familien einzutreten. Ein wichtiges Recht der Familien ist es, ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen leben zu können. Sie brauchen z. B. Wahlfreiheit in der Entscheidung zwischen Familien- und Erwerbsarbeit der Eltern, zwischen familiärer und außerfamiliärer Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder.

"Rahmenbedingungen haben ... sicherzustellen, dass für Familien eine echte Wahlmöglichkeit besteht. Dazu gehört neben einer heute oft fehlenden ideellen Wertschätzung der Erziehungsleistung von Eltern deren stärkere finanzielle Anerkennung, die Vätern und Müttern auch eine Verringerung der Erwerbstätigkeit erleichtert."
(Die deutschen Bischöfe: Ehe und Familie - in guter Gesellschaft. 17. Januar 1999. Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Nr. 61, S. 22)

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die elterliche Erziehungsleistung endlich gerecht anerkannt wird. Sie muss genauso honoriert werden wie eine Erwerbs- tätigkeit. Darum fordern wir ein Erziehungsgehalt.


Familien müssen Politik in ihrem Sinne gestalten können. Darum geht es nicht an, dass viele Mitglieder der Familien - die Kinder - vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wir meinen, dass jedem Staatsbürger von Geburt an das Wahlrecht zusteht. Dazu gehören auch die Kinder. Deshalb setzen wir uns für ein  Wahlrecht für alle ein. Falls kleine Kinder noch nicht selber wählen können, soll ihr Wahlrecht von den Eltern stellvertretend ausgeübt werden.