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"In der Tat [...] ist die Lage sehr vieler Familien in verschiedenen Ländern mit zahlreichen Problemen verbunden, ja oft genug ausgesprochen belastet:

  • Institutionen und Gesetze mißachten willkürlich die unverletzlichen Rechte der Familie, ja der menschlichen Person, und
  • die Gesellschaft geht, anstatt sich in den Dienst der Familie zu stellen, gegen deren Werte und Grundbedürfnisse [...] vor."
    (vgl. Papst Johannes Paul II: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio vom 22. November 1981, Dritter Teil, Abschn. 46)

"Im Plan Gottes findet die Familie ihre Identität und auch ihre Sendung, das was sie tun kann und muß. Die familiären Aufgaben sowie die Erfüllung ihrer Aufgaben aus ihrem eigenen Wesen bieten eine dynamische und existentielle Entfaltung. Da die Familie nach Gottes Plan als eine "innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe" gegründet ist, wird sie auch in diesem Sinne mit allgemeinen Aufgaben betraut wie der Bildung einer Gemeinschaft von Personen, dem Dienst am Leben, der Teilnahme an der Entwicklung der Gesellschaft und viertens die Teilnahme an Leben und Sendung der Kirche" (vgl. Papst Johannes Paul II: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio vom 22. November 1981, Dritter Teil, Abschn. 17).

Die Charta der Familienrechte besagt, "die Familie, die im Plane Gottes die erste Lebenszelle der Gesellschaft und noch vor dem Staat und jeder anderen Gemeinschaft Träger von Rechten und Pflichten ist, hat das Recht als Familie zu leben und sich zu entwickeln [...] und sie mit den nötigen Mitteln zu unterhalten, [...] das Recht auf soziale, politische und wirtschaftliche Sicherheit, [...] das Recht, die eigenen Anliegen vor den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Behörden auf oberer und unterer Ebene auszudrücken und zu vertreten, sei es persönlich oder mit Hilfe von Verbänden" (vgl. Papst Johannes Paul II: Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio vom 22. November 1981, Dritter Teil, Abschn. 46)

Die augenscheinlichsten Veränderungen in den Familien sind mit dem Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft entstanden. Dieser Übergang geschah in Deutschland im 19. Jahrhundert. Damals haben sich die Rahmenbedingungen für Eltern wirklich stark geändert. Die Folgen sind bis heute nicht zufriedenstellend aufgearbeitet worden.

Verlust des generationenübergreifenden ZusammenhaltsKindererziehung fordert den Eltern Aufwendungen für die Kinder ab (Bekleidung, Ernährung, Wohnraum). Außerdem muss in aller Regel die Erwerbstätigkeit eingeschränkt werden, um Zeit für die Kindererziehung zu haben.
Diesem Aufwand stand in der damaligen Agrargesellschaft im Heranwachsen der Kinder recht bald die Mitarbeit der Kinder im bäuerlichen Familienbetrieb gegenüber. Zudem wurde Kinderreichtum als Alterssicherung ihrer Eltern betrachtet. Diese solidarische Einstellung für den elterlichen Aufwand ging mit dem Ende der Agrargesellschaft verloren. So sank die Zahl der Kinder in den Familien: Der Jahrgang 1850 hatte im Durchschnitt noch knapp 5 Kinder, der Jahrgang 1900 nur noch 2 Kinder. Der letzte Jahrgang, der in Deutschland eine ausreichende Zahl von Kindern für die Sicherstellung der generationenübergreifenden Solidaraufgaben aufzog, war der Jahrgang 1880 (mit damals 2,4 Kindern pro Frau). 
Aufbruch in andere Modelle von Leben, Arbeiten, Bilden und ErziehenUnter dem Dach des Bauernhauses waren wichtige Tätigkeiten räumlich vereint: Leben, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Altenpflege etc. Diese Tätigkeiten ließen sich leidlich gut miteinander vereinbaren ("Multitasking").

Mit dem Beginn der Industriegesellschaft zerfiel die räumliche Einheit: die Örtlichkeiten der Erwerbstätigkeit waren fortan die Fabriken und Büros, die Kindererziehung und Altenpflege blieb im familiären Wohnhaus. Damit entstand das bis heute nicht befriedigend gelöste Problem der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Hohe Präsenzverpflichtung bei der Erwerbstätigkeit beschränkt die Kindererziehung (bzw. Altenpflege), und hohe Präsenz bei den Kindern oder Senioren im Wohnhaus gefährdet die materielle Sicherheit (Stichwort Erwerbsausfälle). Das schon erwähnte "Multitasking" ist schwieriger geworden durch die räumliche Trennung von Familie und Beruf.

Als Lösung bietet die Gesellschaft an, Funktionen der Familie durch die Allgemeinheit zu übernehmen: Kindererziehung und -betreuung sowie die Bildung und Altenpflege kann in staatlich subventionierte Systeme übergeben werden. Allerdings sind diese Systeme noch nicht auf die hohe Nachfrage eingestellt, dem tatsächlichen Bedarf der Familien und ihrer Mitglieder zu entsprechen.

Wenden wir die Sichtweise zu einer komplementären Möglichkeit: Die Eltern von den Aufgaben der materiellen Existenzsicherung ihrer Kinder zu entlasten, damit sie sich auf ihre familienbasierenden Aufgaben konzentrieren können. Dies wäre eine ausgewogene monetäre Zahlung eines Erziehungsgehalts. Den Eltern solche Beträge z.B. für Kindererziehung, Hausaufgabenbetreuung etc. zu zahlen, analog wie sie die außerfamiliären Einrichtungen erhalten, war bislang undenkbar und wird teils heftig abgelehnt.
Anstieg der LebenserwartungBlicken wir nochmals zurück: Mit dem Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft ist die Lebenserwartung von ca. 40 Lebensjahren auf gut 80 Jahre angestiegen. Kindererziehung füllt also kein Leben mehr aus. Wer sich aber lange Zeit intensiv mit den eigenen Kindern beschäftigt, steht ungefähr nach der eigenen Lebensmitte vor der Frage des Wiedereinstiegs in die Erwerbstätigkeit. Erziehungstätigkeiten in der Familie werden leider gering geschätzt und oft gar nicht als Arbeit wahrgenommen. Und dennoch: Mittlerweile werden in den Beruf wiedereinsteigende Eltern als erfahrene und gereifte Mitarbeiter geschätzt. Es bleibt aber eine Lücke in der Gesamtbiographie in Bezug auf die anfänglich geschilderte familiäre Solidargemeinschaft zur Sicherung im Alter.
Immer weniger Eltern unter den WahlberechtigtenDer stetige Anstieg der Lebenserwartung führt dazu, dass ein zunehmender Anteil der Wählerinnen und Wähler ohne minderjährige Kinder im selben Haushalt lebt. Auch die Bevölkerungsgruppe der kinderlosen Wahlberechtigten nimmt zu. Beide Effekte führen dazu, dass immer weniger Wählerinnen und Wähler in Haushalten mit Kindern leben. Der Anteil fiel von 50% um 1950 auf unter 25% heute. Das hat Einfluss auf das Gewicht familienpolitscher Aspekte bei Wahlen und Abstimmungen (siehe auch: Wahlrecht für alle).