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Politik für Familien muss mehrheitsfähig sein. Aber wie soll das gehen, wenn ein großer Teil der Familienmitglieder - die Kinder - vom Wahlrecht ausgeschlossen sind? Und warum sind sie ausgeschlossen? Sind Wahlen allgemeine Wahlen, wenn ein Teil der Staatsbürger gar nicht wählen darf? Deshalb fordern immer mehr familienpolitisch Interessierte, Eltern, Juristen und Politiker ein Wahlrecht für alle Staatsbürger. Bei kleinen Kindern sollen es deren Eltern stellvertretend ausüben.

Die Idee hat mittlerweile den Deutschen Bundestag erreicht. Im Jahr 2004 wird dort über einen entsprechenden Antrag beraten. 46 Abgeordnete aller Fraktionen haben den Antrag eingereicht, darunter auch der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und seine Stellvertreter Dr. Antje Vollmer und Dr. Hermann-Otto Solms. Zum Antragstext geht es hier:

Bundestagsantrag 15/1544: Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an (pdf-Datei).

Eine Sammlung von Statements zum Thema haben wir hier angefügt:

FOCUS Heft 50/2002 vom 9.12.2002, Seite 14
Kinder an die Urne

Säuglinge, Kinder und Jugendliche sollen zukünftig wählen dürfen, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk in seinem "Kinderreport Deutschland", der am Mittwoch veröffentlicht wird. "So bekäme die Regierung mehr Druck, Entscheidungen zu Lasten der Alten zu treffen", erklärt der Münchener Politikwissenschaftler Peter Merk in dem Report. "Zur Zeit sind Kinder zu politisch rechtlosen Untertanen degradiert." Ab dem 14. Lebensjahr könnten Kinder selbst zur Urne schreiten. Die Eltern sollen die Null- bis 13-jährigen vertreten.

Rheinischen Merkur Nr. 47, 21.11.2002
Interview mit PAUL KIRCHHOF
Die Rechtsordnung wird zukunftsoffener

RHEINISCHER MERKUR: Bei einem Familienwahlrecht wären Kinder wahlberechtigt, ihre Stimme würde allerdings von ihren Eltern abgegeben. Müsste dafür die Verfassung geändert werden?

PAUL KIRCHHOF: Ja. Denn das Grundgesetz bestimmt jetzt, dass Deutsche ein Wahlrecht erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres haben. Wir bräuchten also eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

RHEINISCHER MERKUR:  Das ist eine gewichtige Hürde. Sie brauchen also gute Argumente. Welche sind das?

Die Interessen der nachfolgenden Generation werden etwa bei der Staatsverschuldung, der Bildung, der Umweltpolitik und dem Renten- und Generationenvertrag nicht hinreichend berücksichtigt. Der Wähler der Zukunft, den die heutigen Parlaments- und Regierungsentscheidungen am meisten betreffen, weil er noch am langfristigsten deren Rechtsfolgen mitzutragen hat, bekommt kein Gehör. So stellt sich verfassungspolitisch die berechtigte Frage, ob man nicht ein Kinderwahlrecht, wahrgenommen durch die Eltern, etablieren sollte.

RHEINISCHER MERKUR:  Aber das widerspricht doch dem demokratischen Grundsatz der Stimmengleichheit one man, one vote.

Nein, das sehe ich nicht so. Im Gegenteil, jeder Mensch bekommt eine Stimme, denn auch Kinder wären wahlberechtigt. Es besteht nur die Besonderheit, dass dieser junge Mensch mangels Entwicklungsreife noch nicht in der Lage ist, sein Stimmrecht selbst auszuüben, und deswegen die allgemeine Regel gilt, dass die Eltern die Rechte des Kindes wahrnehmen.

RHEINISCHER MERKUR:  Wie sehen andere Verfassungsrechtler das Familienwahlrecht? Lehnen sie es in Bausch und Bogen ab?

Die Diskussion ist noch am Anfang. Unter Verfassungsrechtlern wird heute vor allem darüber nachgedacht, wie die Vertretung des Kindes in seinem eigenen Stimmrecht mit den Grundprinzipien einer direkten, unmittelbaren Wahl übereinstimmt. Ich sehe hier keine durchgreifenden Probleme. Hinter dem Familienwahlrecht steckt der Gedanke, dass ein Kind am verlässlichsten durch die beiden Menschen vertreten wird, die ihm ein Leben lang zugehörig sind, die das Vertrauen des Kindes verdienen, eben durch die Eltern. Das ist nicht lebensfremd, im Gegenteil, wir kennen die Vertretung Minderjähriger aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Zivilrecht.

RHEINISCHER MERKUR:  Kann das Familienwahlrecht das Bewusstsein schärfen, sich für Kinder einzusetzen?

Ich denke, ja. Wenn wir das Stimmengewicht von Eltern stärken, so rücken wir den Gedanken in den Vordergrund, dass diese Menschen mehr Verantwortung für die Gesellschaft tragen als andere. Zudem wird die Rechtsordnung in der Ausrichtung auf das Kind zukunftoffener. Auch aus diesem Grund ist das Familienwahlrecht übrigens eine alte Idee: Schon der Kreisauer Kreis hat darüber diskutiert.

RHEINISCHER MERKUR:  Schön und gut. Aber es gibt doch Umsetzungsschwierigkeiten. Wer darf abstimmen, Vater oder Mutter? Was ist bei Geschiedenen? Was passiert, wenn die Eltern Ausländer sind, das Kind aber Deutscher?

Das sind praktische Probleme, die man leicht lösen kann. Daran muss ein Familienwahlrecht nicht scheitern. Man sollte den Eltern natürlich gleiche Rechte geben: Jeder bekommt für jedes Kind eine halbe Stimme dazu. Hat ein Paar zwei Kinder, so erhält jeder Elternteil eine ganze Stimme dazu und so weiter. Auch die anderen Schwierigkeiten, so die Zurechnung nach Staatsangehörigkeit, kennen wir aus anderen Rechtsgebieten. Auch dort haben wir Lösungen gefunden.
 

Quelle: ELTERN 12/2002, Seite 183-189
Mehr Zeit für Kinder

Familienministerin Renate Schmidt über Deutschland als familienfreundliche Gesellschaft [...]
[...]

ELTERN: Was halten sie vom Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder?

SCHMIDT: Das fände ich sehr gut. Es gibt auch hochrangige Juristen, die diese Idee unterstützen. Andere können sich darüber kaputtlachen. Über das Frauenwahlrecht haben sich auch viele kaputtgelacht. Und es ist doch gekommen.

[...]

 

Der Tagesspiegel (Berlin), 15.4.2002  (Innenpolitik)

Kirchen für Kinderwahlrecht

Eltern sollen Stimmen für ihren Nachwuchs abgeben dürfen
Die Spitzenvertreter der großen Kirchen in Deutschland haben sich erstmals für die Einführung eines Familienwahlrechts ausgesprochen. Wenn Eltern bei Wahlen für ihre Kinder zusätzliche Stimmen abgeben dürften, erhielten die Anliegen von Kindern und Familien eine "politische Stimme", sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, am Wochenende in Erfurt. Stärker als früher habe er für diese Überlegung "sehr viel Sympathie". Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, nannte den Vorschlag eine "spannende Anregung". Damit könne ein Teil der fehlenden Akzeptanz von Kindern in der Gesellschaft abgebaut werden. [...]
 

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.1.2003, Seite 31 (Feuilleton)

"Das System steuert auf seine akute Gefährdung zu"

Ordnung des Landes (4): Hans D. Barbier trifft Otto Graf Lambsdorff, der in Eltern und ihren Kindern die revolutionäre Hoffnung des Landes sieht

[...]

[SCHIRRMACHER:] Die Älteren stellen in der Bevölkerung bald die Mehrheit gegenüber den Jüngeren  dar und werden von den Parteien umworben. Folgt daraus, dass die Jüngeren keine Chance auf Veränderung haben?

[...]

LAMBSDORFF: Was wäre, wenn man sich mit dem vielleicht vernünftigen, vielleicht absurden, jedenfalls revolutionären Vorschlag beschäftigen würde, die Eltern von Kindern mit mehr Stimmrechten auszustatten?


 

kna Basisdienst vom 11.12.2002/ M200214032

Soziales/Kinder

"Kinderreport": Deutschland ist kinderunfreundlich =
Berlin (KNA) Deutschland ist nach Einschätzung des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW) "extrem kinderunfreundlich". Es sei erschreckend dass Verkehrsunfälle die Haupttodesursache im Kinder­alter seien, erklärte DKHW-Präsident Thomas Krüger am Mittwoch vor Journalisten in Berlin bei der Vorstellung des ersten "Kinderre­ports Deutschland". Danach starben im vergangenen Jahr 231 Kinder bei Verkehrsunfällen. Bedenklich sei auch der Gesundheitszustand der 14,2 Millionen Kinder und Jugendlichen.

[...]

Wahlrecht

Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnisgrüne) setzte sich für eine stärkere Interessenvertretung der Kinder ein. Die Frage eines Wahlrechts für Kinder, das zunächst von den Erziehungsbe­rechtigten ausgeübt werde, verdiene eine ernsthafte Diskussion. Die Forderung eines "Wahlrechts ab null Jahren" sei "keine grüne Programmposition", aber sie selbst beginne sich bei diesem Thema zu "radikalisieren", fügte Vollmer hinzu. Dabei sei aus ihrer Sicht die Stärkung der Stellung von Familien mit Kindern ebenso erwünscht" wie die Diskussion etwa von interessierten Zehnjährigen mit ihren Eltern über die Wahrnehmung ihres Wahlrechts.

Bild am Sonntag, 7. Mai 2000
BamS-Interview mit Roman Herzog - der Ex-Bundespräsident regt an:
Eltern mit drei Kindern sollen bei Wahlen fünf Stimmen haben

BamS-Interview mit Ex-Bundespräsident Roman Herzog

Von FRIEDEMANN WECKBACH-MARA

[...]

Herzog: ... halte ich es auch für überlegenswert, wenn ein Ehepaar, das drei unmündige Kinder hat, insgesamt fünf Stimmen bei der Wahl abge­ben könnte. Über solche Vor­schläge sollte man vorurteils­frei diskutieren.

DIE WELT, 30.12.2002
„Wir brauchen einen neuen Ludwig Erhard“

Der Unternehmensberater Roland Berger prophezeit den Deutschen ein Jahrzehnt der Unsicherheit, und sieht den Bundeskanzler im Aufwind - Interview

Zum Jahreswechsel wirft Deutschlands bekanntester Unternehmensberater Roland Berger einen verhangenen Blick in die Zukunft. Berger prophezeit ein Jahrzehnt der Unsicherheit und sehnt sich nach einem neuen Wirtschaftswunderminister wie Ludwig Erhard. Gleichzeitig sieht er Gerhard Schröder wieder erstarken: Der Bundeskanzler befreie sich gerade von der Umklammerung durch die Gewerkschaften, so wie er sich in der ersten Legislaturperiode vom damaligen Finanzminister Oskar Lafontaine befreit habe. Berger ist sich sicher: Aus dem „Nachbesserungskanzler“ wird ein „pragmatischer Polit-Manager“. Mit Roland Berger sprach Wolfgang Ehrensberger.

[...]

DIE WELT: Die Politik ist offenkundig nicht in der Lage, diese Strukturveränderungen anzugehen.

Berger: Wir brauchen einen Deutschen Konvent der 30 klügsten Köpfe im Land – aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Kirchen, allerdings ohne Verbandsvertreter und Parteipolitiker. Die müssen dem deutschen Volk dann reinen Wein einschenken und zukunftsträchtige Vorschläge zur Erneuerung unserer politischen Entscheidungsprozesse machen.

DIE WELT: Nennen Sie ein Beispiel.

Berger: Die wachsende Gruppe der Rentner darf wählen, wird also von der Politik gehätschelt. Warum dürfen beispielsweise Eltern mit zwei minderjährigen Kindern nicht insgesamt vier Stimmen abgeben? Es ist doch so, dass deren Kinder – die Zukunft unserer Gesellschaft – die Renten unserer alternden Gesellschaft bezahlen müssen, politisch aber kein Gewicht in diesem Land haben, weshalb sich auch kein Politiker um sie bemüht.

[...]

 


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